Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen im Rahmen der Eignungsprüfung

1. Grundlagen des Vertragsverhältnisses

Für alle Leistungen, die Eurofins Qualitech AG (nachfolgend «Qualitech» genannt) im Zuge der Eignungsprüfung erbringt, gelten zwischen Qualitech und dem Kunden (nachfolgend «Parteien» genannt) die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt).

Jede bestellte Dienstleistung im Zuge der Eignungsprüfung, bildet zusammen mit den AGB einen Einzelvertrag. Die Gesamtheit der zwischen den Parteien bestehenden Einzelverträge wird nachfolgend als Vertragsverhältnis bezeichnet.

Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB einerseits und bestellten Dienstleistungen im Zuge der Eignungsprüfung gehen die Auftragsbetätigungen oder Dienstleistungsvereinbarungen den AGB vor.

Diese AGB gelten insbesondere auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

2. Gegenstand der Einzelverträge

Gegenstand der Einzelverträge sind bestellte Dienstleitungen im Bereich der Eignungsprüfung.

In der Auftragsbestätigung der bestellten Dienstleistung im Rahmen der Eignungsprüfung wird der Gegenstand des Einzelvertrags genauer umschrieben.

 

3. Zustandekommen der Einzelverträge

Ein Vertrag kommt durch eine online getätigte Bestellung vom Kunden mit anschliessender Auftragsbestätigung durch Qualitech, zustande. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Qualitech (inkl. per E-Mail).

Die AGB bilden integrierenden Bestandteil jedes Einzelvertrages und gelten mit der Bestätigung der Bestellung.

Die bestellten Dienstleistungen im Rahmen der Eignungsprüfung werden von Qualitech erbracht.

Die Qualitech stellt dem Kunden das Probenmaterial zur bestellten Dienstleistung (Prüfung / chem. Analyse / etc.) gemäss der gewählten Eignungsprüfung zur Verfügung.

Es ist dem Kunden generell untersagt die Proben an andere Laboratorien sowie an Unternehmen, die an der Eignungsprüfung teilnehmen, in jeglicher Form weiterzugeben. Ebenso ist es dem Kunden untersagt Proben von anderen Laboratoren / Unternehmen, die Teilnehmer der Eignungsprüfung sind, zur Prüfung oder Analyse anzunehmen. Die Kommunikation des kundeneigegen Personals mit anderen Laboratorien oder Unternehmen, die ebenfalls an der Eignungsprüfung teilnehmen, über den Sachverhalt der Eignungsprüfung, untersagt. Auch ist es dem Kunden untersagt, Zielwertvorgaben für die jeweilige bestellte Eignungsprüfung von Qualitech zu erfragen.

Nach der beim Kunden durchgeführten Prüfung bzw. Analyse im Rahmen der bei Qualitech bestellten Eignungsprüfung, sind die Prüfdaten an Qualitech für die Auswertung zu senden. Diese Auswertung und das Erstellen des Endberichts erfolgt in den eigenen Geschäftsräumlichkeiten der Qualitech. Zum Nachweis der bestellten und erbrachten Dienstleistungen im Zuge der Eignungsprüfung wird Qualitech Endberichte erstellen, die den Teilnehmner der Eignungsprüfung zur Verfügung gestellt werden.

Nachdem der Kunde die zu untersuchenden Proben durch Qualitech erhalten hat, sind diese auf sichtbare Beschädigungen / Mängel zu kontrollieren und gegeben falls an Qualitech zurück zu schicken. Bei Fehlermeldung nach bereits durchgeführter Prüfung von offensichtbaren Mängeln, bereits im Anlieferungszustand, übernimmt Qualitech keine Haftung. Für verborgene Mängel – nicht offensichtliche Materialfehler nach der Probenherstellung – übernimmt Qualitech keine Haftung. Eine Ersatzlieferung der Proben durch Qualitech ist jedoch möglich, um die Durchführung der bestellten Eignungsprüfung sicher zu stellen. Bei mutwilliger Veränderung der Probengeometrie durch den Kunden oder durch eine Drittpartei, erfolgt der sofortige Ausschluss des Kunden von der Eignungsprüfung.

Von jeder Gewährleistung durch Qualitech ausgeschlossen sind Unzulänglichkeiten des durch den Kunden, in dessen eigenen Laboratorien durchgeführten Prüfungen, wie Personenschäden, normale Abnützung, mangelhaften Unterhalt, unterlassene Beachtung von Betriebsvorschriften oder Mängel,die sich aus den technischen Dokumenten ergeben oder sonstige Mängel, die auf Umstände zurückzuführen sind, die ausserhalb des Einflussbereichs von Qualitech sind.

Sämtliche weitergehenden Gewährleistungen von Qualitech aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis werden ausgeschlossen,

Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird Qualitech die geprüften Proben, die Gegenstand der Eignungsprüfung waren, für die Dauer von einem Jahr, ab Abschlussdatum der jeweiligen Eignungsprüfung, lagern.

 

4. Detaillierte Angaben zum Unternehmen

Wünscht der Kunde detaillierte Angaben zur Qualitech, z.B. zu Qualifizierungszwecken, werden diese zur Verfügung gestellt, jedoch behält Qualitech sich vor, für die Bereitstellung solcher Daten zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, wenn der Aufwand nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum zu erwartenden Umsatz steht. Der Kunde wird in diesem Fall vorgängig auf die anfallenden Kosten hingewiesen.

Bankbestätigung: Eine nicht spezifisch an den Kunden adressierte Bankbestätigung (teilweise geschwärzte Kopie nur zu Informationszwecken) kann auf Wunsch kostenlos geliefert werden. Bei explizit an den Kunden adressierten Bankbestätigungen wird ein pauschaler Betrag von CHF 150 / EUR 135 / USD 150 verrechnet. Der Kunde wird vorgängig auf die anfallenden Kosten hingewiesen.

 

5. Personal

Die Auswahl der entsprechend qualifizierten Mitarbeiter für die Prüfung der Proben im Zuge der Eignungsprüfung obliegt dem Kunden im kundeneigenem Laboratorium bzw. Unternehmen.

 

6. Termine

Qualitech garantiert das Einhalten der vereinbarten Termine zur Herausgabe der Eignungsprüfungsresultate der teilnehmenden Laboratorien / Unternehmen in einem Endbericht nur, sofern, dass alle Teilnehmer zum vertraglich festgesetzten Zeitprunkt die Resultate der durchgeführten Prüfungen Qualitech zur Auswertung zur Verfügung stellen. In allen anderen Fällen ist Qualitech bemüht, jedoch nicht verpflichtet, die vereinbarten Termine einzuhalten. Jegliche Haftung von Qualitech aus zu später Erfüllung ihrer Pflichten wird ausgeschlossen.

 

7. Preise / Vergütung

Qualitech erbringt die vom Kunden bestellten Leistungen nach Festpreisen.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verstehen sich alle Preise Ex Works (EXW gemäss Incoterms, aktuellste Ausgabe) in Schweizer Franken, jedoch ohne Verpackungs- und Versandkostenkosten. Die Versandkosten sind zusätzlich ausgeschrieben und einsehbar. Der Kunde trägt ausserdem alle Kosten betreffend Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle oder dergleichen, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Einzelvertrages anfallen.

Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten und vom Kunden zusätzlich zu entrichten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist zwischen den Parteien.

Die Vergütung ist durch den Kunden im Voraus zu erbringen. Für die Entrichtung stehen sowohl Kreditkartenzahlung wie auch Banküberweisung zur Verfügung.

 

8. Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ab Bestellung ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Der Kunde muss das Widerrufsrecht schriftlich, auf dem Postweg oder per E-Mail, unter folgenden Kontaktdaten ausüben:

Schweizerisches Institut für Eignungsprüfung
Eurofins Qualitech AG
Sulzerallee 25
8404 Winterthur
Schweiz

swissproficency@qualitech.ch

Macht der Kunde von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird er unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs erhalten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet, d.h. es gilt das Datum des Poststempels bzw. des E-Mail-Versandes.

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, wird seine Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen rückerstattet, entweder durch eine entsprechende Gutschrift auf seine Kreditkarte oder durch eine Einzahlung auf die vom Kunden angegebene Bankverbindung.

 

9. Beschwerden / Haftung / Geheimhaltung / Sorgfalt

Der Kunde hat jederzeit das Recht, gegen die im Schlussbericht formulierten Auswertungen und Schlussfolgerung Beschwerde einzureichen. Die Beschwerde kann per Email an swissproficiency@qualitech.ch formuliert werden.

Qualitech führt die durch den Kunden bestelle Eignungsprüfung nach den gesetzlichen Vorschriften gemäss Schweizer Recht durch. Qualitech erbringt ihre Leistungen mit aller Sorgfalt und unter Beachtung des aktuellen Stands der Technik und der allgemein anerkannten Regeln der Ingenieurkunst. Qualitech schützt die Interessen / erzeugten Daten im Zuge der Eignungsprüfung des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen.

Die Aufhebung des Vertragsverhältnisses ist nur in Schriftform und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet rechtsgültig. Dies gilt insbesondere auch für diese Schriftformklausel.

Nach Auswertung der Datensätze durch Qualitech im Zuge der Eignungsprüfung, verwendet der Kunde die Resultate in eigener Verantwortung.

Qualitech haftet nur bei rechtswidriger Absicht und grober Fahrlässigkeit. Jegliche darüber hinausgehende Haftung von Qualitech für mit dem Vertragsverhältnis direkt oder indirekt zusammenhängende Schäden sowie Folgeschäden sind ausgeschlossen.

Qualitech haftet dem Kunden insbesondere nicht für Betriebsunterbruch, Verlust von Aufträgen, Personenschäden, Verzugsschäden für indirekte oder Folgeschäden aller Art im Zusammenhang mit dem Einzelvertrag. Die Haftung von Qualitech ist in jedem Fall begrenzt auf 100% des vereinbarten Preises gemäss Einzelvertrag.

Für Hilfspersonen haftet Qualitech nicht.

Jede Partei hat Kenntnisse und Unterlagen, die ihr von der anderen Partei anvertraut werden oder ihr sonst auf Grund des Vertragsverhältnisses zugehen, vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der erzeugten Probendaten im Zuge der Eignungsprüfung an Dritte ist in jedem Fall untersagt.

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Daten, welche allgemein zugänglich sind und / oder den Parteien nachweislich schon bekannt sind.

 

  1. 10. Anwendbares Recht und Schiedsklausel

Das Vertragsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und von internationalen Abkommen.

Allfällige Differenzen zwischen den Parteien werden wenn immer möglich einvernehmlich geregelt.

Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sind durch ein Schiedsverfahren gemäss der Internationalen Schiedsordnung der Swiss Chambers‘ Arbitration Institution zu entscheiden. Es gilt die zur Zeit der Zustellung der Einleitungsanzeige in Kraft stehende Fassung der Schiedsordnung. Das Schiedsgericht soll aus einem Schiedsrichter bestehen. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Zürich. Das Schiedsverfahren ist in deutscher Sprache zu führen.

 

Mägenwil, 01.07.2022, Version V05